IHR PERSÖNLICHER IMMOBILIENINSPEKTOR FÜR BEWERTUNG
Der Immobilieninspektor verfügt als verbandsgeprüfter
Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und
bebauten Grundstücken, Mieten, Pachten und Rechten
seit 1986, sowie eigenem Sachverständigen Büro seit 1992,
über eine umfangreiche Erfahrung in der Immobilienbranche.
Verschaffen Sie sich schon heute Sicherheit über den Wert
Ihres Vermögens
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Unser Immobilieninspektor
hat es sich zur Aufgabe gemacht Sie rund um die Immobilie
sachkundig zu unterstützen. Den Termin sprechen wir
gemeinsam ab.
Wertermittlung in Form von ausführlichen Gutachten
Diese werden dort benötigt, wo eine umfassende Beschreibung
des Bewertungsobjektes unumgänglich ist (Zwangsversteigerung).
Dieses Gutachten muß so ausführlich sein, da eine Besichtigung
des Objekts durch den Leser häufig nicht möglich ist.
Hier sind Bilder und Baubeschreibung eine sehr wichtige
Entscheidungshilfe.
Banken benötigen zur Finanzierung ebenfalls ein ausführliches
Gutachten, damit sich der Sachbearbeiter ohne Besichtigung
des Objektes einen Überblick verschaffen kann. Ein solches
Gutachten muß jedoch nach § 34 HOAI (Honorarrechnung für
Architekten und Ingenieure) abgerechnet werden.
Dies ist für den Kunden häufig zu teuer. Mittlerweile erkennen
Finanzämter, Vormundschaftsgerichte und auch Banken
Kurzgutachten an.
Wertermittlung in Form eines Kurzgutachtens
Diese Art des Gutachtens ist meistens völlig ausreichend und
findet Ihren Einsatz bei Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen,
Pflichtteilansprüchen, Verkauf, sowie einer steuerlichen Bewertung
in Sachen der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer. Kurzgutachten
unterscheiden sich lediglich in der Form von ausführlichen Gutachten.
Der Verkehrswert ist bei einem vom Immobilieninspektor erstellten
Kurz -oder ausführlichen Gutachten stets derselbe. Lediglich der
beschreibende Textteil ist bei einem Kurzgutachten nicht so ausführlich.
Preise für ein Kurzgutachten
Die Kosten für ein Kurzgutachten richten sich nach dem Standort der
zu bewertenden Immobilie.
Raum S/RT/TÜ/ES/GP/LB/BB € 350,--
Raum AA/HN/KA/PF/RA/SHA/UL € 400,--
Raum FDS/HD/HDH/KÜN/MA € 450,--
SONSTIGES BADEN-WÜRTTEMBERG € 500,--
jeweils zzgl. gesetzl. MwSt.