Joachim Lang verfügt als verbandsgeprüfter Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Mieten, Pachten und Rechten seit 1987 über eine umfangreiche Erfahrung in der Immobilienbranche.

 

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Herr Lang hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie rund um die Immobilie sachkundig zu unterstützen. Den Termin sprechen wir gemeinsam ab.

Wir erstellen für Sie Gutachten, bieten aber als günstigere und meistens ausreichende Alternative auch Kurzgutachten an.

 

Wertermittlung in Form von ausführlichen Gutachten

 

Diese werden dort benötigt, wo eine umfassende Beschreibung des Bewertungsobjektes unumgänglich ist (Zwangsversteigerung). Dieses Gutachten muss so ausführlich sein, da eine Besichtigung des Objektes durch den Leser häufig nicht möglich ist. Hier sind Bilder und Baubeschreibung eine sehr wichtige Entscheidungshilfe.  

Banken benötigen zur Finanzierung ebenfalls ein ausführliches Gutachten, damit sich der Sachbearbeiter ohne Besichtigung des Objektes einen Überblick verschaffen kann. Ein solches Gutachten muss jedoch nach § 34 HOAI (Honorarrechung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet werden. Dies ist für den Kunden häufig zu teuer. Mittlerweile erkennen Finanzämter, Vormundschaftsgerichte und auch Banken Kurzgutachten an.

 

Wertermittlung in Form eines Kurzgutachtens

 

Diese Art des Gutachtens ist meistens völlig ausreichend und findet ihren Einsatz bei Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilansprüchen, Verkauf, sowie einer steuerlichen Bewertung in Sachen der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer. Kurzgutachten unterscheiden sich lediglich in der Form vom ausführlichen Gutachten. Der Verkehrswert ist bei einem von uns erstellten Kurz- oder ausführlichem Gutachten stets derselbe. Lediglich der beschriebene Textteil ist beim Kurzgutachten nicht so ausführlich. 

 

Preise für ein Kurzgutachten:

Die Kosten für ein Kurzgutachten richten sich nach dem Standort der zu bewertenden Immobilie.

Raum S/RT/TÜ/ES/GB/LB/BB                         400 €

Raum AA/HN/KA/PF/RA/SHA/UL                  450 €

Raum FDS/HD/HDH/KÜN/MA                       500 €

Sonstiges Baden-Württemberg                       600 €

Jeweils zzgl. gesetzl. MwSt.